Der Umfang der von PBD als Software-Service geschuldeten Leistung ergibt sich aus nachfolgenden Leistungszusagen und Bedingungen dieses Software-Service Leistungsscheins, aus dem Auftrag sowie im Übrigen aus dem allgemeinen Geschäftsbedingungen von PBD für die im Auftrag aufgeführten Software-Module.
1. Definitionen
(1) Version: Definierter Leistungs- und Funktionszustand eines Computerprogramms, das als eigenständiges Produkt vermarktet wird.
(2) Update: Weiterentwickelte Fassung einer Version, die nicht zu einer Änderung der Einsatzbedingungen dieser Version führt.
(3) Patch: Temporäre Fehlerbeseitigung / -umgehung.
(4) Upgrade: Systemausbau, der sich auf Hardware oder Software beziehen kann und neben anderen Leistungen daher hinsichtlich der Software die Überlassung einer neuen Programmversion beinhaltet.
(5) Release: Vom Hersteller freigegebene Fassung eines Programms, d.h. Version oder Update.
(6) Servicegeschäftszeiten: Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage (Servicetage), je 8:00 – 16:00 Uhr
2. Leistungsumfang
(1) Programmänderungen /-verbesserungen
Überlassung allgemein angebotener Updates, nicht jedoch neuer Programmversionen, von im Auftrag eingetragenen, ausgehenden Releases wie folgt: Für diejenigen Softwareteile der Releases (z.B. Basissoftware, -Module, Dateien, etc.), für die im Auftrag das entsprechende Feld angekreuzt ist. Diese sind:
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
(2) Ferndiagnose / Störungsbearbeitung
Bereitstellung von fachlich qualifizierten Personal zur Unterstützung bei und Handhabung von gemeldeten Störungen der Software mittels Fernbetreuung während den Servicegeschäftszeiten, sofern beim Kunden die entsprechenden technischen Voraussetzungen gem. den Spezifikationen des Lizenzgebers gegeben sind.
(3) Telefonberatung
Telefonische Unterstützung während den Servicegeschäftszeiten in Fragen der sachgerechten Nutzung der Programme.
3. Laufzeit des Software Service
Unbefristet. Laufzeit der ersten Vertragsperiode (Mindestlaufzeit): 24 Monate.
4. Leistungsvoraussetzungen
(1) Technische und organisatorische Maßnahmen und Bedingungen, die es dem Kunden ermöglichen, die Leistungen von PBD in Anspruch zu nehmen, sind Voraussetzung für die Leistungserbringung. PBD ist hierbei insbesondere auf unentgeltliche technische Unterstützung bei Fehleranalyse und -beseitigung angewiesen.
(2) Die anwendungsadäquate, in der Regel tägliche Datensicherung seitens des Kunden setzt PBD ebenfalls voraus.
5. Service Level
für Telefonberatung und Ferndiagnose / Störungsbearbeitung
Die üblichen Standard-Leistungszeiten von PBD für die telefonische Unterstützung in Fragen der Telefonberatung sowie der Ferndiagnose / Störungsbearbeitung sind folgende:
(1) Rufbereitschaft während den Servicegeschäftszeiten
Tage und Zeiten:
Montag bis Freitag 8:00 – 16:00
werktäglich, ohne gesetzliche Feiertage
(2) Reaktionszeiten
Während der Rufbereitschaftszeiten nimmt PBD Störungsmeldungen entgegen und beginnt mit deren Bearbeitung innerhalb folgender Reaktionszeiten, die nach Dringlichkeit gestuft und kategorisiert sind.
Kategorie | Störungsmeldung | Reaktionszeit |
| 1 | Systemausfall | 2 Std. |
| 2 | Behinderung der Abwicklungen
| 8 Std. |
| 3 | Keine wesentliche Einschränkung der Abwicklungen | 36 Std. |