Der Umfang der von PBD geschuldete IntelliLink/Portophon-Dienstleistung ergibt sich aus nachfolgenden Leistungszusagen und bedingungen dieses Service-Leistungsscheins, aus dem Auftrag und der im Auftrag gewählten Vertragsart sowie im Übrigen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von PBD und der Betriebsanleitung bzw. Systemspezifikation.
1. Vertragsarten und Definitionen
(1) Vertragsarten:
2. Leistungsumfang
(1) Zugang zu den IntelliLink Internetstrukturen (gemäß Betriebsanleitung und Systemspezifikationen) Bereitstellung des Download-Angebots von
(2) Telefonberatung während der Servicegeschäftszeitenzeiten
Telefonische Unterstützung in Fragen der sachgerechten Nutzung der Betriebssoftware und Fragen der Portovorgaben. Die Ruf.-Nr. / E-Mail-Adresse finden Sie im Internet unter: www.pitneybowes.de/Kundenservice/kundenservice-category.shtml.
(3) Kommunikation mit der Deutschen Post AG
Postrelevante, mit dem Service zusammenhängende Kommunikation wie z.B. Veranlassung der Einzüge abgerufener Wertvorgaben, Berichterstattung, Einholen der Postgenehmigung, etc. und die Erfassung der entsprechenden Kundendaten übernimmt PBD.
3. Laufzeit des IntelliLink/Portophon-Service
Beginn: 2 Tage nach Absendung des Gerätes bei allen Vertragsarten.
Dauer: Unbefristet. Laufzeit der ersten Vertragsperiode (Mindestlaufzeit): 12 Monate.
Abmeldung: Die totale Außerbetriebnahme oder Stillegung des Frankiersystems kann nur mit dem Abmeldeformular der Deutschen Post AG durch PBD erfolgen. Dafür entstehende Kosten werden von PBD separat berechnet.
4. Leistungsvoraussetzungen
(1) Kundenseitige Obliegenheit: Modem-Bereitstellung mit entsprechendem analogen Telekommunikationsanschluss.
(2) Bei Neuanmeldung eines IntelliLink Systems bzw. Portophon-Frankierwerks: Genehmigung der Deutschen Post AG für die Freistempelung nach deren Bedingungen; andernfalls wird die Vereinbarung über den IntelliLink/Portophon-Service hinfällig.
(3) Bei den Vertragsarten PA2 und PAPP: Ermächtigung zur Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren (Auftrag des Kunden an seine Bank, Lastschriften von PBD einzulösen), oder ersatzweise in Ausnahmefällen im Einzugsverfahren. Bei Widerruf der Ermächtigung zur Lastschrift ohne unverzügliche Neuerteilung, besteht die Möglichkeit zur Vertragsart SMOL zu wechseln. Für die Zeit, in der keine aktuell gültige Ermächtigung zur Lastschrift vorliegt, sind die Leistungspflichten von PBD suspendiert.
Lastschriftbelege gelten als Rechnung; eine separate Rechnung kann aus Kostengründen nicht erstellt werden.
Hinweis: IntelliLink Systeme und Portophon-Frankierwerke können nur benutzt werden, wenn und solange an der Dienstleistung des IntelliLink- und Portophon-Service teilgenommen wird sowie die Bedingungen dieses Services eingehalten werden.
5. Sperrung
Verzug mit der Anwender- und/oder Abrufgebühr oder - unter der Vertragsart PA2 oder PAPP - die Nichteinlösung einer Lastschrift oder die Nichterteilung bzw. der Widerruf der Ermächtigung zur Lastschrift, berechtigen PBD zur Sperrung des Zugriffs auf IntelliLink und/oder zur Sperrung weiterer Portoabrufe jeweils bis zum Ausgleich der Gebühren.
Stand: 12.03.2009