1. Geltung, Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
1.1 Für alle Lieferungen, Services und sonstigen Leistungen der Pitney Bowes Deutschland GmbH ("PBD"), welche die in der DMT-Preisliste geführten DMT-Produkte betreffen und die gegenüber Unternehmern (nach § 310 Abs. 1 BGB) erbracht werden, gelten ausschließlich diese DMT Geschäftsbedingungen.
1.2 Ein Vertrag über DMT-Systeme kommt nur mit Unterschrift durch beide Parteien auf einem gesonderten, einheitlichen und schriftlichen DMT-Vertrag zustande. Bestellungen, Auftragsbestätigungen und sonstige Annahmen von Lösungsangeboten, werden zurückgewiesen. Die Lösungsvorschläge von PBD sind unverbindlich. Abweichend hiervon vor Vertragsunterschrift explizit von PBD als verbindlich zugesagte Regelungspunkte haben dreißig (30) Tage Gültigkeit und werden erst mit rechtzeitigem Abschluss des DMT-Vertrages zur Vertragsgrundlage.
1.3 Alle, die Leistungen von PBD betreffende Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen sind in den Auftragsdokumenten schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
1.4 PBD übernimmt nur dann Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, wenn diese als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Öffentliche Äußerungen von PBD über den Vertragsgegenstand bestimmen nicht dessen Eigenschaften oder Beschaffenheit, außer der Kunde bezieht solche in die Bestellung ausdrücklich ein.
1.5 Handelsübliche inhaltliche, technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten. PBD behält sich auch die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.
1.6 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist es Sache des Kunden, für die technischen Voraussetzungen zum Betrieb des Vertragsgegenstandes, wie insbesondere Strom-, Netzwerk- und Telefonanschlüsse, zu sorgen. Der Kunde ist auch für die ausreichende Statik (Deckenlast) verantwortlich. Entsprechende Informationen erhält er von PBD bei der Begehung vor Ort spätestens bei Vertragsschluss. Aufwende für die Montage, Installation, Einrichtung oder Inbetriebnahme des Vertragsgegenstands oder die Einweisung des Bedienpersonals des Kunden sind zu vergüten und ergeben sich aus den Vertragsdaten. Weitergehende Mitwirkungspflichten und Beistellungen des Kunden können sich aus dem Pflichtenheft ergeben.
1.7 Bei Drucksystemen ist die Verwendung von PBD Originaltinte oder Tinte vergleichbarer Qualität und Eigenschaften Voraussetzung für den Betrieb und für Leistungen aus Geräte-Service-Verträgen. Bei Druckern anderer Hersteller gelten deren jeweilige Spezifikationen.
1.8 Frankiersysteme bestehen aus der Frankiermaschine und der entsprechenden Tinte. Daher werden Pitney Bowes-Frankiersysteme bisher von der Deutschen Post AG immer mit der Pitney Bowes Originaltinte geprüft und zertifiziert. Nutzt ein Kunde Pitney Bowes Frankiermaschinen mit anderer Tinte, kann die erforderliche Druckqualität unter Umständen nicht erreicht werden. Das Frankiersystem entspräche dann nicht mehr der Zulassung. Darüber hinaus kann die Deutsche Post AG die Beförderung entsprechend ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen verweigern, wenn der Stempelabdruck aufgrund der schlechten Druckqualität nicht eindeutig lesbar ist.
2. Haftung
2.1 PBD haftet in voller gesetzlicher Höhe nach dem Produkthaftungsgesetz, für schwerwiegendes Organisationsverschulden sowie für Schäden, die ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
a) zu vertreten haben und auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; oder
b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Bei Übernahme einer Garantiezusage (für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit des Vertragsgegenstandes) haftet PBD zudem im Rahmen dieser Garantie.
2.2 Im Übrigen haftet PBD gleich aus welchem Rechtsgrund und damit auch bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren, für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und ausgebliebenen Einsparungen beschränkt auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
2.3 Bei Verlust von Daten haftet PBD nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung in anwendungsadäquaten Intervallen (d.h. regelmäßig, mindestens ein Mal täglich) durch den Kunden erforderlich ist.
2.4 Die verschuldensunabhängige Haftung für solche Mängel aus miet- oder mietähnlichen Verhältnissen, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen.
2.5 Die vorstehenden Ziffern 2.1 bis 2.4 gelten auch zugunsten der Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen von PBD.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Preise sind Nettopreise, zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung darauf anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vergütungen für Dauer-/ oder Serviceverträge sind - soweit nicht abweichend vereinbart - am Anfang jeder Abrechnungs-/Vertragsperiode zu bezahlen. Kaufpreise sind - ohne abweichend vereinbarte Zahlungsstaffel - bei Vertragsunterschrift fällig. Im Einzelnen ergeben sich die Preise, auch für Lieferung und Installation, aus den Vertragsdaten.
3.2 Servicegebühren kann PBD durch schriftliche Ankündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende ändern, jedoch um nicht mehr als 10% der Sätze des vorangegangenen Vertragsjahres. Bei Erhöhungen von mehr als 8%, kann der Kunde den Serviceertrag schriftlich mit einer Frist von drei Wochen zum angekündigten Erhöhungszeitraum kündigen.
3.3 Ab Fälligkeit und Rechnungszugang ist PBD berechtigt, Fälligkeitszinsen zu berechnen, außer die Zahlungen gehen binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ein. Maßgeblich ist, wann die Gutschrift auf dem Konto von PBD erfolgt.
3.4 Fälligkeits- und Verzugszinsen fallen in gesetzlich vorgesehener Höhe, mindestens jedoch pauschal mit 5% p. a. an. PBD behält sich die Geltendmachung weiterer Rechte vor; dem Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren als des pauschalen Zinsschadens frei.
3.5 Gegen Zahlungsansprüche von PBD kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, kann er nicht geltend machen.
8.1 Software als Vertragsgegenstand wird als ausführbares Maschinensprachprogramm und/oder Objektcode auf einem üblichen Datenträger inklusive Dokumentation geliefert. Dem steht es gleich, wenn PBD dem Kunden einen Zugangscode zum Herunterladen desselben aus dem Internet überlässt. Software ist bestimmungsgemäß mit hardware- und/oder software-technischen Schutzmechanismen versehen (Hard- bzw. Soft-Lock).
8.2 Zur Benutzung von PBD-eigener Software wird dem Kunden eine - bis zur Zahlung aller Verbindlichkeiten entsprechend Ziffer 4.3 und 4.4 vorläufige und widerrufliche - Lizenz gewährt. Hierbei gelten die allgemeinen Lizenzbestimmungen von PBD, welche dem Kunden auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt werden; für Software und weiter übertragene Lizenzen anderer Hersteller gilt dies entsprechend.
8.3 Falls die Vertragspartner vereinbart haben, dass PBD die Software auf Hardware des Kunden installiert, gilt Folgendes:
a) PBD wird mit den Installationsarbeiten zu dem im Auftrag angegebenen Zeitpunkt am dort vereinbarten Standort anfangen.
b) Der Kunde wird PBD den Zugang zum Installationsstandort und rechtzeitig vor Aufnahme der Installationsarbeiten die dafür erforderliche Informationen über die Systemumgebung zur Verfügung stellen.
c) Die Installation ist abgeschlossen, wenn die Software auf dem System des Kunden entsprechend der Beschreibung der Testabläufe in der Dokumentation für Software läuft. Der Kunde wird nach erfolgreichem Testablauf dies schriftlich bestätigen (Abnahme).